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  Wächtersbach-Neudorf ...  

 Informationen aus und über, aber nicht nur für Wächtersbach-Neudorf ...  

Header Neudorf V2 mit Wappen

Am 17.07.2024 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die aktualisierte Version der Lärmaktionsplanung vorgestellt. Das umfangreiche Dokument (mehr als 400 Seiten, zusätzlich 900 Seiten Anhänge) stellt eine Fortschreibung des entsprechenden Dokuments aus 2018 dar und beschäftigt sich mit allen Aspekten zu Themen wie Lärm, Lärmentstehung, Lärmvermeidung und Lärmverringerung an den Bahnstrecken in Deutschland. 

Für Neudorf wurde zwar bereits 2014 eine Lärmschutzwand an der extrem stark befahrenen Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Fulda erstellt. Damit ist das Thema für Neudorf aber noch längst nicht vom Tisch, wie viele Einwohner Neudorfs, insbesondere im Bereich Aufenauer und Salmünsterer Straße, aus leidvoller Erfahrung wissen. Dass dies nicht nur ein subjektiver Eindruck der Anwohner ist, bestätigen auch die neue Ausgabe der Lärmaktionsplanung des EBA und die öffentlich zugänglichen grafischen Informationssysteme des EBA und der EU.

Im aufwändig gestalteten Internetauftritt der Europäischen Umwelt-Agentur EEA gibt es einen eigenen Bereich zum Thema Verkehrs- und Industrielärm. Ein Bildschirmfoto daraus zeigt die Beeinträchtigung Neudorfs (im grünen Ausschnitt) durch die Eisenbahnstrecke:

Noise Contour Map Neudorf

Durch die verschiedenen Farben wird der Lärmindex LDEN dargestellt, der die Höhe des Umgebungslärms an einem Ort für einen durchschnittlichen Tag im Jahr repräsentiert (s. Seite 23 im Lärmaktionsplan). Wie man auf dieser Karte erkennt, liegt ein großer Teil von Neudorf im Bereich über 55 dB und gilt damit als durch Lärm belastet.

Ein weiteres Bildschirmfoto, diesmal aus einem grafischen Informationssystem des EBA, zeigt die Anzahl der betroffenen Einwohner:

Laermaktionsplanung, Runde 4, für Neudorf

Aus all dem ergibt sich ein Handlungsbedarf zur Verbesserung des Lärmschutzes auf der gesamten Strecke vom westlichen Bereich der Wächtersbacher Innenstadt bis zum östlichen Ende der bereits bestehenden Lärmschutzwand in Neudorf.  Das geht auch aus den Anhängen des Lärmschutzplans hervor und gilt sogar für den Teil von Neudorf, der schon mit der Lärmschutzwand ausgestattet ist. Denn deren Schutzwirkung entspricht nicht mehr den Anforderungen, die seit der Erstellung der Wand verschärft worden sind.

Allerdings sollte eine schnelle Realisierung von Lärmsanierungsmaßnahmen in Neudorf nicht erwartet werden, weil in Zeiten begrenzter Finanzmittel eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Bundesregierung erfolgen muss. Leider liegt Neudorf beim entsprechenden Prioritätsindex, der mittels eines komplexen Verfahrens berechnet wird, bundesweit nur im unteren Mittelfeld.


 Langjährige Besucher dieser Website mögen sich daran erinnern, dass es zum Thema „Lärm und Lärmschutz an der Eisenbahnstrecke“ bereits zwei Beiträge gab:

  • Der Bau der Lärmschutzwand von der Planung bis zur Fertigstellung im Jahr 2014 wurde in diesem Beitrag geschildert.
  • Zum Lärmschutz an der Strecke gibt es noch diesen Beitrag, der auch einige noch heute gültige, allgemeine Gesichtspunkte enthält.